Nutzungsbedingungen für öffentliche Auftraggeber
Für die Nutzung von GovMind gelten die
- jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Vorschriften der EVB IT Dienstleistungs-AGB (ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Dienstleistungen – EVB-IT- finden Sie unter https://www.cio.bund.de), soweit sie einschlägig sind und nicht von den in dieser Vereinbarung getroffenen Bedingungen abweichen,
- die in dieser Vereinbarung niedergelegten weiteren Nutzungsbedingungen sowie das
- Leistungs- und Preisverzeichnis.
1. Vertragslaufzeit / Kündigung / Abrechnung
Die Nutzungsbedingungen werden mit der Einrichtung der Möglichkeit zur Benutzeranmeldung durch die GovMind GmbH wirksam. Die Abrechnung erfolgt ab dann zur Mitte des Quartals. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann durch beide Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich oder per Mail mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
Die Abrechnung erfolgt quartalsweise im Nachhinein. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlich gültigen USt.
2. Leistungsgegenstand, Nutzungsentgelte und Nutzungsbedingungen
GovMind stellt ein Portal mit einem umfassenden Informationsangebot sowie Funktionen zur Vorbereitung öffentlicher Beschaffungen unter https://mira.govmind.tech/ zur Verfügung.
Die GovMind GmbH ist berechtigt, GovMind jederzeit an den jeweiligen Stand der Technik und rechtlichen Erfordernissen anzupassen sowie die Nutzungsbedingungen und deren Entgelte zu ändern. Im Falle einer Änderung der Nutzungsbedingungen oder der Entgelte wird die GovMind GmbH ausdrücklich spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten den in dem Bestellformular benannten Ansprechpartner auf diese hinweisen. Das Recht zur Kündigung bleibt hiervon unberührt.
3. Umfang der Nutzungsvereinbarung
Das Leistungs- und Preisverzeichnis sieht sogenannte Behördenlizenzen vor. Das Recht zur Nutzung umfasst jeden direkt bei der beauftragenden Organisation beschäftigten Mitarbeiter, der über ein aktives Beschäftigungsverhältnis und eine offizielle E-Mail-Adresse der Organisation verfügt.
Das Recht zur Nutzung umfasst die Vorbereitung von und Recherche für Beschaffungsvorhaben und Vergabeverfahren der eigenen Organisation. Vom Nutzungsumfang ausdrücklich nicht umfasst ist insbesondere die entgeltliche Vorbereitung im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber etwa durch Beschaffungsdienstleister.
GovMind stellt die Rechercheergebnisse auf Basis frei zugänglicher Quellen zur Verfügung und übernimmt keine Gewähr, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Insbesondere bleiben Urheber-, Namens-, Marken- oder anderweitige Schutzrechte vorbehalten; diese hat der Kunde eigenverantwortlich zu berücksichtigen.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile Berlin.
5. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertragswerkes unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine andere treten, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.